Das Girokonto ist das meistgenutzte Finanzprodukt. Rechtlich ist es ein Kontokorrentkonto und ist mittlerweile im Alltag unabdingbar.
So werden Gehalt, sowie Sozialleistungen in der Regel auf Girokonten überwiesen. Auch die meisten Zahlungen, wie Miete, Strom oder Telefon, werden elektronisch über das Konto abgewickelt.
Damit ist ein Girokonto beispielsweise für ein geregeltes Anstellungsverhältnis unbedingt notwendig.
Im Girokonto ist in der Regel eine MaestroCard (ehemals EC-Karte) zum bargeldlosen Bezahlen, bzw. zum gebührenfreien Geld abheben, enhalten.
Dies ist allerdings auf das eigene Bankhaus, sowie auf Partner begrenzt. Außerhalb des Verbundes fallen Kosten für Bargeldabhebungen an.
Je nach Angebot kann sogar eine Kreditkarte kostenlos im Vertrag enthalten sein.
Zudem bieten alle Geldhäuser ihren Kunden an, den Zahlungsverkehr via Online-Banking durchzuführen.
Das ist in der Regel innerhalb Deutschlands kostenfrei, da es für die Banken deutlich günstiger ist.
Hingegen kann der bargeldlose Zahlungsverkehr in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, mit Gebühren behaftet sein.
Als zusätzlichen Service zum Girokonto bieten viele Geldinstitute einen Dispositionskredit an.
Mit Selbigem kann das Konto bis zur einer bestimmten Grenze, der sogenannte Kreditlinie, überzogen werden.
Dabei richtet sich die Höhe des zur Verfügung stehenden Kreditrahmens meist nach dem Einkommen des Kontoinhabers.
Ob ein Kunde generell einen Dispositionskredit bekommen kann, liegt in aller erster Linie an seinen Schufa-Daten.
Jedoch sind die Zinsen oft deutlich höher als bei Ratenkrediten.
Von Bank zu Bank gibt es unterschiedliche Leistungen und Gebühren. Viele Unternehmen bieten ein sogenanntes Gehaltskonto an, bei dem auf Kontoführungsgebühren verzichtet wird.
Voraussetzung für solch ein Konto ist ein Mindestwert für den monatlichen Geldeingang oder ein fixer Betrag, der stets auf dem Konto liegen soll.
Dabei handelt es sich meist um 1.000 bis 1.250 Euro monatlicher Zahlungseingang, bzw. 3.000 Euro Einlage auf dem Konto.
Für einige Kundengruppen, wie zum Beispiel Schüler, Auszubildende oder Studenten gibt es ebenfalls kostenfreie Girokonto-Angebote.
Diese werden nach der Ausbildungs- oder Studienzeit zu kostenpflichtigen Konten.
Girokonten sind durch Gläubiger pfändbar. Zur Sicherung des Existenzminimums sollten von Pfändungen bedrohte Kunden ihr Konto auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen.
Mit dem sogenannten P-Konto kann der monatliche Pfändungsfreibetrag gesichert werden.
Das Pfändungsschutzkonto steht rein rechtlich jedem Bankkunden zu und darf die Gebühren vergleichbarer Girokonten des Geldhauses nicht übersteigen.
Beim Vergleich von Girokonten sollten Kunden auf die monatliche Grundgebühr, Kosten für Kreditkarten, sowie die Guthaben- und Dispozinsen achten.