Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


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Die Ertragsschadenversicherung

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Kommt das gehaltene Nutzvieh durch Feuer zu Schaden, ist dieser in den meisten Fällen über die Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt.
Doch gerade in letzter Zeit werden die Gefahren durch Tierseuchen (Schweinegrippe, Geflügelpest, BSE, MKS etc.) zu einem unkalkulierbaren Risiko für landwirtschaftliche Betriebe.

Eine Ertragsschadenversicherung leistet auch bei:

  • Unfällen
  • Diebstahl
  • Tierseuchen und Folge-Schäden

Hinweis: Zwar ersetzt die Tierseuchenkasse den Tierwert des gekeulten Bestandes, leistet aber nicht für entgangene Erträge aus Milchgeldern oder Tierverkäufen. Im Gegensatz zur Versicherung, unterstützt die Seuchenkasse auch nicht den Wiederaufbau des Tierbestandes.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Ertragschadenversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
zum Kontaktformular

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
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