Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Die Vermögensschadenhaftpflicht

Seite bei Linkarena verlinkenSeite bei Mister Wong verlinkenSeite bei Xing verlinkenSeite bei Twitter verlinkenSeite bei Google+ verlinkenSeite bei Facebook verlinkenSeite per E-Mail empfehlen

Ein Angestellter löscht versehentlich die Datenbank eines Kunden.
Die Wiederbeschaffung der Daten ist sehr teuer und zeitaufwendig - hier springt diese Versicherung ein.

Für freie Berufe empfiehlt sich diese Zusatzdeckung auf jeden Fall.

Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die aus einem Versehen entstehen können.

Jeder haftet für den von ihm verursachten Schaden und Fehler oder Fehleinschätzungen können schnell zu großen Vermögensschäden führen.

Für Steuerberater und -prüfer, Notare sowie Rechtsanwälte ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bevor Ihr Büro oder Kanzlei öffnet, müssen Sie eine Vermögensversicherung abgeschlossen haben (min. 250.000 Euro).


 

nach obenVermögensschäden sind...

...jeder Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht (Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal...).

 

nach obenFür folgende Berufe ist die Versicherung empfehlenswert

  • Unternehmensverbände
  • Konkursverwalter
  • Immobilienverwalter
  • Nachlassverwalter
  • Makler/ Vermittler
  • Reisebüros
  • Sachverständige
  • Schiedsgutachter
  • Rentenberater
  • Softwarehäuser
  • Agenturen für Werbung und Multimedia

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Vermögensschadenhaftpflicht.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
zum Kontaktformular
Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
mehr...