Die Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmers in Ausübung
seiner dienstlichen Tätigkeit.
    Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte
      Ansprüche wehrt die Versicherung ab - wenn nötig, auch
      gerichtlich.
	 Falls es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchssteller kommt, führt der
	Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt diese Kosten. So gewährt
	 die Haftpflichtversicherung gewissermassen auch Rechtsschutz. 
  
 
    
    
      
 
      
 
    - Auch verschiedene andere Risiken können zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.