Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Wohngeldrechner

im Haushalt

Person 1

Angaben zur Wohnung

(ohne Nebenkosten)
(ohne Heizung)

Angaben zu Familienmitgliedern

(100% o. Pflegestufe 1 zu min. 80%)

Wohngeld wird in Deutschland als staatliche Unterstützung für Bürger gezahlt, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) benötigen. Wer in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld hat, wird im Wohngeldgesetz als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches geregelt.

Mit unserem Rechner können Sie Ihren ungefähren Wohngeldanspruch ausrechnen. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung der örtlichen Wohngeldbehörde obliegt, nachdem Sie dort einen förmlichen Antrag eingereicht haben.

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
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