Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Lexikon - Überschussbeteiligung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Überschussbeteiligung

Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen in 2 Varianten ihren Versicherten zukommen lassen:

  1. dem Bonussystem, bei diesem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung verwendet
  2. oder einer verzinsliche Ansammlung, bei dieser werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Die Auszahlung erfolgt dann komplett mit der Versicherungssumme

Im Zuge der VVG-Reform soll der Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall verankert werden (gemäß §153 VVG-E).

siehe:Lebensversicherung, VVG-Reform

Abbruchklausel
Abtretung
Kapitallebensversicherung
Lebensversicherung
Todesfallbonus
Umlageverfahren
VVG-Reform
Überschusszuteilung Pflegerente

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
mehr...