Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


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Lexikon - Abtretung

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Abtretung

Bei einer Abtretung wird eine Forderung von einem Gläubiger an einen anderen Gläubiger übertragen. Dabei können die Rechte und Ansprüche eines Versicherungsnehmer auf einer Bank z.B. zur Absicherung eines Kredites übertragen werden. Die Rechte kann man ganz oder teilweise, was bedeutet mit oder ohne Überschussbeteiligung, übertragen. Dies erfolgt meist zusätzlich zu einer Zession. Der Versicherungsnehmer bleibt weiterhin Beitragszahler.

Zedent
Zession
Zessionar
Zwischenfinanzierung

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