Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


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Lexikon - Sachkundeprüfung

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Befreiung von der Sachkundeprüfung

Nicht jeder Vermittler muß die Sachkundeprüfung ablegen. Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt: 1. Abschlusszeugnis a) eines  mehr...

Sachkundeprüfung

Diese Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer muss erfolgreich absolviert werden, um eine Erlaubnis zu erhalten, gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig zu werden.  mehr...

Vermittlerregister

Im Zuge der Vermittlerrichtlinie wird auch ein Vermittlerregister eingeführt. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sind mit der Führung des Vermittlerregisters betraut. Zulassung und Umfang der  mehr...

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Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
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Telefon: 034444 639-150
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