Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


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Schlüsselschäden

Verantwortung für einen Dienstschlüssel bekommt fast jeder während seines Berufslebens.
In der Diensthaftpflichtversicherung kann der Verlust von Dienstschlüsseln generell vereinbart werden.

Den dienstlichen Schlüsselverlust können Sie in der Regel bis 15.000 EUR gegen einen geringen Zuschlag mitversichern.

Die Leistungen der Versicherung bei Verlust von Dienstschlüsseln:

  • die notwendige Auswechselung von Schlössern
  • vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und wenn notwendig, einen Objektschutz (meist 14 Tage - gerechnet ab dem festgestellten Zeitpunkt des Schlüsselverlustes)

Ausgeschlossen sind:

  • die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen
  • Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Einbruch)

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
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