Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Wichtige Änderungen 2011

Seite bei Linkarena verlinkenSeite bei Mister Wong verlinkenSeite bei Xing verlinkenSeite bei Twitter verlinkenSeite bei Google+ verlinkenSeite bei Facebook verlinkenSeite per E-Mail empfehlen

Für das Jahr 2011 gelten unter anderem neue Regelungen und Änderungen der Gesundheitsreform. Außerdem wird die Lohnsteuerkarte abgeschafft und 17jährigen das Führen eines Fahrzeuges in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

Weiterführende Informationen:

 

nach obenErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


Geringere Einspeisevergütung

Schon 2010 traten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, die sich auf die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auswirkten.
Nach einer Senkung der Einspeisevergütung im vergangenen Jahr, gilt auch für Anlagen, die ab 2011 in Betrieb genommen werden, eine verringerte Vergütung. Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütung im Vergleich zu den Sätzen von 2010 um 13 Prozent sinkt.

Neue Meldemöglichkeiten

Betreiber von PV-Anlagen können nun die Daten zur Anlage über das neue PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal) online mitteilen. Aber auch die Meldung über ein Formular per Brief, Fax oder E-Mail ist weiterhin möglich.

 

nach obenKfz-Steuer und -Versicherung



Steuerbefreiung

Nach der Neuregelung der Kfz-Steuer wird die befristete Steuerbefreiung für Diesel-PKW, die der Euro-6-Abgasvorschrift entsprechen, von maximal 150 Euro auf Erstzulassungen ab dem 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 beschränkt.

Winterreifenpflicht

Bereits seit dem 06.12.2010 gilt die gesetzliche Winterreifenpflicht auf Deutschlands Straßen. Herrschen winterliche Verhältnisse (Glatteis, Schneeglätte, Schneematch, Eis- und Reifglätte), ist ausschließlich das Fahren mit entsprechend gekennzeichneten Reifen erlaubt. Eine solche Kennzeichnung sind die „M+S“-Markierung und das Schneeflockensymbol.

Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig. Werden durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt, riskieren Autofahrer 80 Euro Strafe und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Für die Kfz-Versicherung bedeutet das Folgendes: Wird im Vertrag auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet, ist der Unfallfahrer, der mit unzulässiger und ungeeigneter Bereifung unterwegs war, auf der sicheren Seite. Ist ein solcher Verzicht nicht vertraglich geregelt, kann das Versicherungsunternehmen abhängig vom Grad des Verschuldens die Leistung kürzen.

 

nach obenBegleitetes Fahren mit 17 (BF17)


Was als Pilotprojekt in Niedersachsen begann, gilt ab 2011 regulär in ganz Deutschland. Jugendliche können bereits mit 17 Jahren ihren Führerschein machen, wenn auf dem Beifahrersitz eine namentlich festgelegte Begleitperson mitfährt.

Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sowie mindestens fünf Jahre selber im Besitz eines Führerscheins sein und darf maximal 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.

Laut Statistiken ist die Zahl der Unfälle und der Verkehrsdelikte bei den Teilnehmern am BF17-Projekt erheblich niedriger als die der 18- bis 23-Jährigen. Das wird von den Versicherungen belohnt. Für die jungen Fahranfänger werden entsprechend günstige Tarife angeboten.

 

nach obenGleitzonenfaktor


Für Beschäftigte in der Gleitzone, also mit einem Verdienst von 400,01 Euro bis 800,00 Euro, gilt 2011 der neue Gleitzonenfaktor 0,7435.

 

nach obenKindergeld und Kinderfreibetrag


Wie im Dezember 2010 beschlossen, soll die steuerliche Regelung von Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld 2011 einfacher werden. Nun muss das Einkommen des Kindes, bspw. während des Studiums oder der Ausbildung, nicht bei der elterlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Somit gilt für Mütter und Väter der volle Kinderfreibetrag.

Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt seit 2010 7.008,00 Euro pro Jahr.

Für das erste und zweite Kind werden den Eltern jeweils 184,00 Euro an Kindergeld zugesprochen. Für das dritte Kind gibt es 190,00 Euro. Bei mehr als drei Kindern werden für jedes weitere Kind 215,00 Euro ausgezahlt. Eine Erhöhung des Kindergeldes ist für 2011 nicht vorgesehen.

Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Freibetrag der Familie mehr bringt (Günstigerprüfung).

 

nach obenElterngeld



Wer bekommt Elterngeld?

Zur Sicherung der Lebensgrundlage können Mütter und Väter in Deutschland Elterngeld beantragen. Dieses Elterngeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar und wird maximal 14 Monate für Kinder ausgezahlt, die seit dem 01.01.2007 geboren wurden. 2011 treten einige Änderungen in Kraft.

Besonders trifft die Neuregelung Hartz-IV-Empfänger. Sie müssen seit dem 01.01.2011 komplett auf die 300 Euro Elterngeld verzichten. Grund ist das Haushaltsbegleitgesetz 2011, durch welches das Elterngeld auf Arbeitslosengeld II und den Kinderzuschlag angerechnet wird.
Ausnahme: Elterngeldberechtigte Bezieher von ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, steht ab dem 01.01.2011 ein Elterngeldfreibetrag zu. Dieser entspricht dem Einkommen vor der Geburt, wird aber höchstens 300 Euro betragen. Bis zur Höhe dieses Freibetrags bleibt das Elterngeld unangetastet.

Auch Eltern mit einem Jahreseinkommen von jeweils mehr als 250.000 Euro müssen ebenfalls die Streichung des Elterngelds hinnehmen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Bei einem Einkommen im Kalenderjahr vor Geburt des Kindes von 1.000 bis 1.200 Euro beträgt das Elterngeld 2011 67 Prozent des Einkommens. Wer mehr als 1.200 Euro netto verdient hat, bekommt 65 Prozent des Entgelts statt 67 Prozent.
Die Mindesthöhe des Elterngelds liegt bei 300 Euro.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es seit Januar 2011 mehr Elterngeld. Das sind 300 Euro zusätzlich je zweites und weiteres Mehrlingskind. Familien mit mehr als einem Kind erhalten 10 Prozent mehr Elterngeld, mindestens 75 Euro. Wenn das ältere Geschwisterkind das dritte Lebensjahr vollendet, erlischt dieser Zusatzanspruch wieder.

 

nach obenStudentische Kranken- und Pflegeversicherung



Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2010 müssen Studenten, die nicht familienversichert sind, für die gesetzliche Krankenversicherung tiefer in die Tasche greifen. Der Beitrag erhöht sich von 53,40 Euro auf 55,55 Euro im Monat.
Zum Sommersemester 2011 wirkt sich die vom Gesetzgeber beschlossene BAföG-Erhöhung zusätzlich auf den Beitrag aus. Dann werden 64,77 Euro monatlich für die Krankenversicherung fällig.

Pflegeversicherung

Kinderlose Studenten zahlen bis März 2011 11,26 Euro in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, danach sind es 13,13 Euro. Studentische Eltern über 23 Jahren müssen etwas weniger zahlen: vorerst 9,98 Euro, ab dem Sommersemester 11,64 Euro.

Diese studentische Versicherungsmöglichkeit endet nach dem 14. Fachsemester bzw. mit der Vollendung des 30. Lebensjahrs. Dann können sich Studenten freiwillig weiter versichern.

 

nach obenArbeitslosenversicherung für Selbstständige


Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer können freiwillig die Arbeitslosenversicherung beibehalten. Diese Option war zuvor bis Ende 2010 befristet.
Ab dem 01. Januar 2011 muss der Antrag zur Versicherung innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Bislang hatte man dazu nur einen Monat Zeit. Wer als Selbstständiger bereits zweimal Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch bezogen hat, kann sich zukünftig nicht mehr freiwillig weiterversichern. Wenn aber ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wird, gilt diese Ausschlussregelung nicht.
Künftig sollen Selbstständige und Auslandsbeschäftigte Beiträge in Höhe dessen zahlen, die auch bei einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer fällig werden.

Doch für 2011 ist eine Übergangsregelung vorgesehen: Versicherte müssen nur die Hälfte des regulären Beitrags aufbringen. Derzeit entspricht dies in Westdeutschland rund 38 Euro, in Ostdeutschland etwa 34 Euro.

Existenzgründer profitieren darüber hinaus von einer Sonderregelung. Im ersten Kalenderjahr der Selbstständigkeit müssen sie nur den hälftigen Beitrag zahlen.

Wer bis zum Jahreswechsel 2010/2011 bereits versichert war, kann bis 31.03.2011 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sein Versicherungsverhältnis rückwirkend zum 31.12.2010 zu beenden. Ab 01.01.2011 können Selbstständige nach einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren das Versicherungsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.

 

nach obenBetreuung für den Arbeitsschutz


Für Unternehmer ist eine Änderung in der gesetzlichen Unfallversicherung relevant: Ab 2011 gilt die DGUV-Vorschrift 2 zur Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie löst die bisherige BGV A2 ab.

Durch die Beratung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit soll Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorgebeugt werden. Die bisher vorgeschriebenen Einsatzzeiten, die sich nach Art und Größe des Unternehmens richteten, treten zugunsten von individuellen Leistungen in den Hintergrund.

Unternehmen mit
  • bis zu 10 Beschäftigten können sich entweder selbst schulen lassen (alternative Betreuung) oder sich für die Regelbetreuung entscheiden. Diese besteht aus einer Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.
  • mehr als 50 Beschäftigten müssen sich auf Änderungen der Regelbetreuung einstellen. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten je Beschäftigten, bei denen es um grundlegende Aspekte des Arbeitsschutzes geht. Zu der Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung zu besonderen Risiken.
  • 11 bis 50 Beschäftigten haben die Wahl zwischen alternativer und Regelbetreuung, wenn ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse keine geringere Beschäftigtenzahl als Grenze festgelegt hat.


 

nach obenLohnsteuerkarte abgeschafft


Ab 2011 werden die herkömmlichen Lohnsteuerkarten nicht mehr verwendet. Statt der farbigen Karte im A5-Format soll 2011 das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren eingeführt werden. Bis dahin behält die Lohnsteuerkarte von 2010 übergangsweise noch ihre Gültigkeit. Die Karte darf also noch nicht vernichtet werden.
Wird der Arbeitgeber gewechselt, muss die alte Lohnsteuerkarte dem neuen Arbeitgeber ausgehändigt werden.

Änderungen, bspw. in der Steuerklasse oder dem Kinderfreibetrag, sind unverzüglich dem Finanzamt zu melden. Wer 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte benötigt, kann beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen.

 

nach obenArbeitszimmer absetzbar


Das Arbeitszimmer daheim ist ab 01.01.2011 wieder steuerlich absetzbar. Bis zu 1.250 Euro kann man geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein andere Arbeitsort zur Verfügung steht.

Eine Ausnahme des Verbots der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitsräumen gab es seit 2007 nur für Arbeitszimmer, die zu mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit genutzt wurden. Im Juli 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot für verfassungswidrig erklärt.
Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
mehr...