Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Lexikon - Quellensteuer

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Quellensteuer

So wird eine Steuer bezeichnet, die direkt an der "Quelle", aus der die Einkünfte fließen, erhoben wird.

So führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab. Banken, Versicherer oder Kapitalgesellschaften entrichten die Kapitalertragssteuer.

Abgeltungssteuer

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
mehr...