Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Lexikon - Plötzlichkeit

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Plötzlichkeit

Besonders wichtig ist der Begriff "Plötzlichkeit" bei der Unfallversicherung.
Schäden, die allmählich entstehen (insbesondere Bandscheiben), sind ausgeschlossen.
Mit "Plötzlichkeit" ist auch gemeint, dass das Schadensereignis nicht vorhersehbar war und der Versicherungsnehmer dem Schadensereignis nicht mehr ausweichen konnte.

siehe: Unfall, Eigenbewegung, Einwirkung von außen

Eigenbewegung
Unfall

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
mehr...