Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


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Lexikon - Wiederherstellung der Fahrbereitschaft

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Wiederherstellung der Fahrbereitschaft

Der Versicherer sorgt in dem Schutzbrief-Paket für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf einen bestimmten Betrag.

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