Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


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Lexikon - Patientenverfügung

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Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz

Übernommen werden die Kosten für die Beratung oder Auskunft zu aktuellen Rechtsangelegenheiten im Alter. Beratung und Auskunft kann beispielsweise beim Erstellen eines Testamentes oder einer rechtswirksamen  mehr...

Patientenverfügung

Für jede ärztliche Behandlung oder auch deren Abbruch ist die persönliche Zustimmung erforderlich. Kann man Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen, kann man seinen Willen über medizinische Behandlungsmaßnahmen  mehr...

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt ein Volljähriger eine Person seines Vertrauens, stellvertretend für ihn zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, falls er selbst dazu, etwa durch Unfall  mehr...

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Kontakt
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Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
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