Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Lexikon - Mitversicherung für jedes leibliche Kind, auch Adoptivkind, minderjährig

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Mitversicherung für jedes leibliche Kind, auch Adoptivkind, minderjährig


Wird diese Leistung laut Versicherungsvertrag garantiert, so sind minderjährige Kinder und Adoptivkinder der versicherten Person oder des Ehepartners bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres automatisch mitversichert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Kinder häufig nicht im selben Umfang wie für die erwachsene Person besteht – so können zum Beispiel die Versicherungssumme niedriger ausfallen sowie zusätzliche Leistungsausschlüsse bestehen. Auch ist die Summe für alle mitversicherten Kinder oftmals begrenzt.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
mehr...