Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


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Lexikon - Lackierungskosten

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Lackierungskosten

Bei Unfällen mit Beschädigung lackierter Teile ersetzt der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers auch die Kosten für eine Lackierung.

Kann die Werkstatt, die die Reparaturen an dem Fahrzeug vornahm, aus technischen oder personellen Gründen die Lackierung nicht leisten, werden auch die Verbringungskosten, also von der Werkstatt zur Lackiererei, übernommen.

Fahrzeugschaden

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