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Lexikon - Krankenhausbesuche von Angehörigen

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Krankenhausbesuche von Angehörigen

Dauert die Behandlung im Krankenhaus länger als ursprünglich vorgesehen, werden die Reisekosten für einen Angehörigen zu der versicherten Person übernommen.
In der Regel werden keine Aufenthaltskosten wie Übernachtung und Verpflegung erstattet.

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Telefon: 034444 639-150
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