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Lexikon - Direktregulierung

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Direktregulierung

Im Gegensatz zur normalen Schadensregulierung wird bei der Direktregulierung der Schaden sofort nach dem Unfall beglichen und nicht erst nach der Zusage des Versicherers des Unfallgegners.

Die Kosten werden somit umgehend von der Versicherung des Geschädigten übernommen. Diese setzt sich anschließend mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und holt sich die Kosten vom Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers zurück.

Die Direktregulierung zeichnet sich durch ihre schnelle und unkomplizierte Abwicklung aus. Diese Form der Schadensregulierung ist speziell bei Unfällen im Ausland von Vorteil. Da Tarife mit Direktregulierung oftmals mit bestimmten Zusatzvereinbarungen, wie Werkstattbindung oder Verzicht auf Rechtsbeistand, verbunden ist, sind diese Produkte meist mit attraktiven Rabatten erhältlich.

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