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Lexikon - Diebstahl von elektronischen Geräten aus dem Kfz

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Diebstahl von elektronischen Geräten aus dem Kfz

Ist der Diebstahl von elektronischen Geräten aus dem Kfz vereinbart, dann erbringt die Hausratversicherung auch eine Entschädigungsleistung, wenn aus einem aufgebrochenen Fahrzeug Foto-, Film-, Video- und Computergeräte sowie Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Die Entschädigung ist in der Regel auf einen dreistelligen Betrag begrenzt.

Um Anrecht auf die Entschädigungszahlung zu haben, ist es für gewöhnlich erforderlich, die Geräte im Kofferraum oder Handschuhfach aufzubewahren. Werden sie hingegen gut sichtbar auf dem Beifahrersitz oder Rücksitz abgelegt, kann die Versicherung eine Regulierung des Schadens verweigern.

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