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Lexikon - Diebstahl von Krankenfahrstühlen (Rollstühle)

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Diebstahl von Krankenfahrstühlen (Rollstühle)

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen, sofern dies laut Vertrag vereinbart ist:

  • im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen, die sich außerhalb des Versicherungsortes in Gebrauch befinden
  • und wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Gemeinschaftskellern, Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren.
Um eine Ersatzzahlung von der Versicherung zu erhalten, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahles erforderlich.

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Kontakt
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Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
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