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Lexikon - Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

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Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

Ein laufender Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages nachweislich ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird. Der Versicherungsschutz  mehr...

Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung und Außerkrafttreten des Vertrages

Ein laufender Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages nachweislich ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird. Der Versicherungsschutz  mehr...

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Wird die versicherte Person während der Vertragslaufzeit arbeitsunfähig und hat deshalb Probleme die monatlichen Beiträge zu zahlen, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlungspflicht bis zu einem  mehr...

Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

Sie werden (evt. nach Ablauf der Wartezeit) unverschuldet (bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung Ihres Arbeitgebers ist und von Ihnen weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt  mehr...

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Telefon: 034444 639-150
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