Versicherungs- und Finanzkanzlei Lützen


Service Kompetenz Vertrauen

Lexikon - Abschleppkosten

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Abschleppkosten

Auch Abschleppkosten sind nach einem Unfall zu ersetzen. Allerdings muss hier die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Bei kleineren Schäden sind nur die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt ersatzpflichtig und bei Totalschäden nur Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Verwertungsstelle.

Fahrzeugschaden

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungs- und Finanzkanzlei
Dr. Voigt-Straße 11
06686 Lützen
Telefon: 034444 639-150
mehr...